1 - Neuerungen - Allgemeiner Teil [ID:35894]
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So, meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu den Neuerungen des letzten Jahres letztendlich.

Also das letzte Jahr ist entscheidend bei dem, was ich jetzt bespreche, was ich also

noch nicht im letzten Sommer besprochen hatte. Also Fälle, die hinzugekommen sind und die

sie zwingend wissen müssen. Wenn alles gut gegangen ist, dann schaut es jetzt so aus,

dass sie sich zunächst noch mal den allgemeinen Teil angesehen haben und die Vermögensdelikte

nach dem alten Skript, denn all das, was da am Fällen drin ist, stand letztes Jahr,

ist natürlich heute immer noch wichtig. Im Gegenteil, es ist fast noch wichtiger geworden,

sofern es noch nicht im Staatsexamen dran war. Das heißt, sie dürfen diese Dinge natürlich

nicht vergessen. Und dann haben sie sich noch angehört mit dem neuen Skript, die Delikte

gegen das Individuum und die Gemeinschaftswerte. Und da habe ich ja schon alles, was es am

neuen Fällen gibt, mit besprochen. Und jetzt komme ich wieder zurück auf den allgemeinen

Teil und die Vermögensdelikte bezüglich der Neuerungen aus dem letzten Jahr. Und da

komme ich zunächst mal auf etwas zu sprechen, was sich an Gesetz geändert hat. Und zwar

ist es die Geldwäsche und das müssen sie zwingend wissen in ihrem Skript, in ihrem

neuen Skript. Jetzt ist ja nur noch das neue Skript 2021 für sich entscheidend. Steht das

auf Seite 209 folgende. Also schlagen Sie das bitte mit mir mal auf. Da ist also die

Geldwäsche jetzt neu behandelt. Deswegen finden Sie die jetzt auch nicht mehr in der

Aufnahme zum Sommersemester 2020, also in der alten Aufnahme, finden Sie gar nichts

dazu, damit Sie gar nicht mehr das alte Recht zu diesem Paragraphen 261 StGB lernen. Es

hat sich nämlich diese Vorschrift 261 StGB extrem geändert. Möglicherweise ist es bei

Ihnen noch gar nicht eingeordnet im Schönfelder. Da müssen Sie also darauf achten, dass Sie

das bis zum Examen nachholen, dass Sie sich da die neueste Version verschaffen. Was schützt,

das lesen Sie hier auf Seite 209 in Ihrem neuen Skript Sommersemester 2021. Was schützt

das? Es schützt Absatz 1 die inländische Rechtspflege sowie auch das durch die Vortat

verletzte Rechtsgut, also zumindest mittelbar, das ist so ein Reflex, der da gegeben ist,

während 261 Absatz 2 StGB vor allem das Interesse an der Wiederherstellung des gesetzmäßigen

Zustands im Auge hat. Ich mache hier nur noch das Wesentliche und danach gehe ich über

auf die neuen Fälle aus dem letzten Jahr. Also machen Sie sich keine Sorgen, das ist

nur noch ein kleines Intro, wenn man so will, an neue gesetzliche Regelung und dann gehen

wir über zu den Fällen. Schauen wir uns den objektiven Tatbestand dazu an und was

ist es, was sich hier geändert hat in diesem objektiven Tatbestand? Also zunächst mal

ist im Verhältnis zu 259 StGB jedes Rechtsobjekt erfasst von dieser Vorschrift, nicht nur

die Originalsache, die man sich verschafft oder die man absetzt oder absetzen hilft,

wie das bei § 259 der Fall ist. Also jedes Rechtsobjekt, es kann eine Sache oder ein

Recht sein. Von Bedeutung sind zum Beispiel Bargeld, Wertpapiere, Immobilien, Edelmetalle

und so weiter, aber auch Buch- und Giralgeld, wo wir es also nicht mit einer Sache zu tun

haben, sondern Rechten, wenn man so will, aus diesen Verhältnissen. Der Gegenstand

muss dabei nach der gültigen Auffassung nicht mehr aus einer schweren Vortat herrühren

und das ist das Fundamentale Neue und das müssen Sie einfach wissen. Bislang war es

ja so, dass Sie einen Verbrechen brauchten oder aber dann beim Diebstahl muss es schon

gewerbsmäßig oder bandenmäßig gewesen sein. Dann konnte daran eine Gewettwäsche verübt

werden und jetzt genügt tatsächlich grundsätzlich jedes Vergehen. Jedes Vergehen kann eine geeignete

Vortat sein. Schauen Sie also da rein in den § 261 Absatz 1, dann sehen Sie, jedes

Vergehen ist geeignete Vortat. Das ist ganz neu, Neufassung durch das Gesetz zur Verbesserung

der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche vom 09.03.2021 im Kraftgedrängt am 18.03.2021.

Wir haben jetzt also einen sogenannten All-Crimes-Ansatz und das bedeutet für Sie, das müssen Sie

einfach sich merken, Sie werden quasi keinen Fall mehr finden, wo Sie 259 bejaht haben und 261 nicht bejahten.

Der ist quasi automatisch mitverwirklicht, weil er ja noch weiter ist. Sachen sind genauso erfasst

und darüber hinaus noch Rechte und jetzt haben Sie einen All-Crimes-Ansatz. Das heißt,

dass aus jedem Vordelikt kann letztendlich eine Geldwäsche entstehen. Also wahrscheinlich werden Sie

Teil einer Videoserie :
Teil eines Kapitels:
Neueste Rechtsprechung und Gesetzesänderungen

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:43:40 Min

Aufnahmedatum

2021-07-26

Hochgeladen am

2021-07-26 09:17:51

Sprache

de-DE

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